Bei der USG (Schutzgemeinschaft für außenstehende Gagfah-Aktionäre) handelt es sich um eine Vereinsgründung von Gagfah-Aktionären, die ihre Gagfah-Aktien nicht im Rahmen des Ankaufsprogramms der Vonovia-AG (ehemals Deutsche Annington Immobilien SE) der Hauptaktionärin der Gagfah, an die Vonovia verkauft haben.
Die USG soll den Gagfah-Aktionären, die ihre Aktien nicht an die Vonovia-AG verkauft haben, im folgenden kurz „die Aktionäre“ genannt, ein Podium zum Gedankenaustausch und zur Interessenvertretung geben.
Die USG befindet sich derzeit in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins in Gründung.
Eine gemeinschaftliche Interessenvertretung der außenstehenden Aktionäre ist erforderlich, um deren Rechte gegenüber der beherrschenden Vonovia, welche etwa 95% der Aktien besitzt, Gewicht zu verleihen.
Die außenstehenden Gagfah-Aktionäre erhalten nämlich keine Dividende mehr, während die Vonovia im Zuge des Konzernabschlusses ihren Gewinnanteil verbuchen kann.
Zur Vereinsgründung
Die Satzung der USG wird beschlossen, sobald mindestens 7 Gagfah-Aktionäre ihren Eintritt in den Verein zugesagt haben.
Wesentlicher Satzungsinhalt soll sein:
- Rechtsform: rechtsfähiger Verein
- Vereinszweck: Wahrnehmung der Aktionärsrechte der außenstehenden Gagfah-Aktionäre
- Beschlussfassung: Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der vertretenen Aktien gefasst bei einer Stimme je 1 bis 100 Aktien und höchstens 10 Stimmen je Aktionär.
- Mitgliedsbeitrag: 1 (ein) €uro je Aktie und höchstens € 300,00 je Aktionär
- Austrittsrecht: jederzeit